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Frage:
12.01.2014
Guten Abend, Herr Köpfer,

die ebay-Garantie umfasst 1 Monat Widerrufs- oder Rückgaberecht.

BPP-Prüfer Schlegel kann in dieser Zeitspanne eine Prüfung nicht durchführen.

Wie ist zu verfahren?

Herzliche Grüße Lutz
Antwort:
Wenn ein Anbieter sein Angebot als ECHT, mit Prüfgarantie oder sonstigen Zusagen (darauf würde ich bestehen!) bezeichnet, ist das meiner Meinung nach keine zeitlich beschränkte Garantie, auf keinen Fall eine auf nur 1 Monat. Das ist ja keine bloße Rückgabe, sondern eine Mängelrüge, die Erkenntnis der Wertlosigkeit, betrogen worden zu sein. Ich hatte einen solchen Fall, in dem der Verkäufer mir nach etwa 1/2 Jahr (Prüfzeit) lediglich eine schnoddrige Ablehnung zukommen ließ. Die Androhung rechtlicher Schritte brachte sehr schnell die Einigung - ich bekam mein Geld zurück! Ich würde empfehlen, dem Verkäufer nach Abschluß des Kaufvertrags mitzuteilen, daß man die Ware zum Prüfer schicken und sich das Recht vorbehalten würde, bei Falschprüfung die Rückabwicklung des Kaufvertrags zu fordern.